Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite: 4/5
8.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die GSM GmbH nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von
Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
8.2 Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung
ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar und verjähren nach 1 Jahr ab
Ablieferung der Leistungen.
9. LIZENZ- UND URHEBERRECHTE
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Der
Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme und sonstigen Unterlagen für den
vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden.
9.2 Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
10.1 Der Kunde stellt die GSM GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenden Daten frei. Die Einhaltung
aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen
Zuständigkeitsbereich.
10.2 Die GSM GmbH unterliegt den Bestimmungen und rechtlichen Verpflichtungen des Datenschutzgesetzes, insbesondere ist sie
verpflichtet, eventuell einzusehende Datenbestände des Kunden vertraulich und nur innerhalb des Softwarepaketes zu behandeln. Der
GSM GmbH ist es nicht erlaubt, Kopien dieser Daten außerhalb ihrer Bestimmung anzufertigen oder Dritten zugänglich zu machen.
Darüber hinaus verpflichtet sich die GSM GmbH, alle Informationen bezüglich der verarbeiteten Daten weder für eigene Belange zu
verwenden noch an Dritte weiterzugeben.
10.3 Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach
Beendigung des Vertrages geheimzuhalten.