Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite: 2/5
4.3 Leistungs- und Lieferzeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die GSM GmbH an der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz
zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Leistungs- und Lieferzeit
unterbrochen.
4.4 Der Kunde erfüllt die erforderlichen, kundenseitigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Leistungserbringung der GSM GmbH. Dies
sind insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und des Personals. Erfüllt der
Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen der GSM
GmbH angemessen.
4.5 Die GSM GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des
eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich
gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto.
5.2 Im Verzugsfall ist die GSM GmbH berechtigt, marktübliche Zinsen zu berechnen.
5.3 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen und bei Zahlungsverzug,
ist die GSM GmbH berechtigt, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen
Sicherheitsleistungen zurückzustellen.
5.4 Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist die GSM GmbH
berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben der GSM GmbH vorbehalten.
6.1 Die GSM GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung bis zur Erfüllung aller Forderungen vor.